Im Folgenden haben wir, die uns am häufigsten gestellten Fragen zur Unternehmerschulung/ BuS- Betreuung aufgeführt. Wir hoffen diese können Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen. Sollten Sie weiterhin unbeantwortete Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
1. Wer benötigt eine BuS- Betreuung?
Sobald sie einen Angestellten in Ihrem Betrieb haben, sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt dazu verpflichtet eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einzurichten.
2. Ist der Betrieb auch zu einer Betreuung verpflichtet, wenn er keine fachlichen Angestellten beschäftigt und nur eine Reinigungskraft angestellt hat?
Ja, denn auch die Reinigungskraft zählt zu den Angestellten die nach BuS betreut sein muss.
3. Wer unterweist die Mitarbeiter nach BuS?
In der Schulung werden ausführliche Hilfestellungen und Unterlagen für die Unterweisung der Beschäftigten durch den Betriebsinhaber gegeben. Der Teilnehmer ist nach der Schulung weisungsbefugt. Damit legt der Befugte fest wer, wann und wie unterwiesen wird. Die Unterweisung der Mitarbeiter ist einmal jährlich durchzuführen. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
4. Welche weiteren Anforderungen entstehen bei der Betreuungsform BuS?
Der Inhaber des Betriebes erstellt die Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb entsprechend den in der Schulung dargestellten Vorlagen.
5. Müssen alle elektrischen Geräte überprüft sein?
Ja, alle elektrischen Geräte müssen überprüft sein. Damit wird sichergestellt, dass diese fehlerfrei funktionieren und keine Gefahr für die Angestellten darstellen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle muss regelmäßig erfolgen. Dies fordern die Berufsgenossenschaft und der Sachversicherer (§5 DGUV Vorschrift 3 und §14 Betriebssicherheitsverordnung). Sollte ein nicht geprüftes elektrisches Gerät die Brandursache sein, kann sich der Versicherer leistungsfrei halten.
6. Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb?
Nach der Unternehmerschulung ist der Inhaber in der Lage selbstständig seine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Der Inhaber ist verpflichtet diese an die Bedingungen in seinem Betrieb anzupassen. Zudem ist er gegenüber den Behörden verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzuweisen.
7. Fallen weitere Kosten bei der Regelbetreuung bzw. der Schulung innerhalb der fünf Jahre an?
Das Institut stellt keine weiteren Kosten in Rechnung. Der Schulungsbetrag ist für fünf Jahre. Der Rechnungsbetrag der Regelbetreuung ist für fünf Jahre fällig. Es fallen in beiden Fällen keine weiteren Kosten für ihren Betrieb an.