Regelbetreuung
Ein veränderter Blickwinkel ist oft ausreichend um Neuerungen und Erfahrungen in den Praxisbetrieb einfließen zu lassen.
Ein veränderter Blickwinkel ist oft ausreichend um Neuerungen und Erfahrungen in den Praxisbetrieb einfließen zu lassen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Sie verpflichtet, sobald sie einen Angestellten beschäftigen, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische
(BuS-) Betreuung einzurichten.
Hierbei haben Sie die Möglichkeit, dies mit der weitere Leistungen selbst in die Hand zu nehmen oder diese Verpflichtung mit der Regelbetreuung auf unser Institut zu übertragen.
Wählen Sie für weitere Informationen, die zu Ihnen passende Betreuungsform links aus.