Unternehmerschulung
Nehmen Sie selbst die Betreuung Ihres Betriebes in die Hand.
Nehmen Sie selbst die Betreuung Ihres Betriebes in die Hand.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt sind Sie verpflichtet, sobald sie einen Angestellten beschäftigen, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische (BuS-) Betreuung einzurichten.
Mit der Unternehmerschulung nehmen Sie den Arbeitsschutz und die Sicherheit ihres Betriebes sowie die Schulung ihrer Mitarbeiter selbst in die Hand. Dieses Modell ist auch als Unternehmermodell bekannt, bei welchem Sie sich zur alternativen, bedarfsorientierten und praxisnahen Betreuung anmelden.
Termine und Orte an denen wir Unternehmerschulungen anbieten finden Sie hier.
Sollten Sie als Inhaber nicht selbst an der Schulung teilnehmen können, ist es möglich, dass Sie dies delegieren. In diesem Falle benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Beauftragung. Den Vordruck hierfür finden Sie hier.
Im Preis sind ausführliche Arbeitsmittel und zahlreiche Checklisten enthalten. Über den Zeitraum des Seminars stellen wir Ihnen eine Verpflegung in Form von Getränken und Snacks zur Verfügung.
Die Unternehmerschulung ist fünf Jahre gültig. Während dieser Zeitspanne können Sie sich jederzeit, unentgeltlich mit Fragen an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter. Nach fünf Jahren muss eine Fortbildungsschulung besucht bzw. die Unternehmerschulung wiederholt werden.
Nach der Anmeldung ist es erforderlich, dass zwischen Ihrem Betrieb und dem Institut, ein förmlicher Vertrag abgeschlossen wird. Dies ist eine Regelung nach den Richtlinien der BGW. Diesen Vertrag bekommen Sie von uns selbstverständlich vor der Schulung ausgehändigt.
weitere Informationen zum Leistungsumfang:
In der DGUV V2 werden sogenannte “besondere Anlässe” definiert. So kann eine arbeitsmedizinische Betreuung z.B. eines Mitarbeiters im Einzelfall je nach Gefährdung erforderlich werden. Diese Leistungen werden durch die Teilnahme an der Unternehmerschulung nicht abgedeckt. Im Rahmen der Unternehmerschulung werden Ihnen jedoch geeignete Betriebsärzte genannt, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge, soweit erforderlich übernehmen können. Die Abrechnung der betriebsärztlichen Leistungen erfolgt durch den jeweiligen Betriebsarzt und erst nach vorhergehender Beauftragung durch Ihr Unternehmen.